Nutzen der Früherkennung nicht in Frage stellen
IGeL-Monitor des MDS diffamiert medizinisch sinnvolle Leistungen
Düsseldorf 04.05.2018 Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands wendet sich entschieden gegen die jüngste Kampagne, mit der Individuelle Gesundheitsleistungen in Misskredit gebracht werden sollen.
Untersuchungen zur Glaukom-Früherkennung sind die einzige Möglichkeit, eine das Sehvermögen bedrohende Erkrankung zu entdecken, bevor ein nicht wieder gut zu machender Schaden bis hin zur Erblindung des Auges eintritt. Diese Untersuchungen sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deshalb können Augenärzte sie ihren Patienten nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten.
Alle Jahre wieder diffamiert der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit seinem IGeL-Monitor solche Leistungen mit erheblichem medialem Aufwand als medizinisch wenig sinnvoll oder sogar schädlich. Den Patienten gegenüber wollen die Krankenkassen ja versichern, dass sie für ihre Beiträge bestens medizinisch versorgt werden. Tatsächlich hat die GKV-Versorgung laut Sozialgesetzbuch V wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig zu sein. Zahlreiche Leistungen wie innovative Verfahren in der Diagnostik und Therapie, Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen werden davon nicht abgedeckt, um die Kosten im Gesundheitssystem zu begrenzen.
Angeblich wird nur die Augeninnendruckmessung angeboten. Zur Glaukomfrüherkennung gehört vor allen Dingen eine fachärztliche Untersuchung des Sehnervs. Die Messung des Augeninnendrucks, der ein wichtiger Risikofaktor ist, kommt als zweite Messung hinzu, weitere Untersuchungen wie Messung der Hornhautdicke können im Einzelfall noch sinnvoll sein.
( Quelle: Pressemitteilung des BVA, nachzulesen unter www. augenifo.de )
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